FREIGERÄUMT und SCHÄRER RECHTSANWÄLTE luden zum Privatrundgang der Ausstellung „Blumen für die Kunst“ im Aargauer Kunsthaus
Schon zum dritten Mal lädt das Aargauer Kunsthaus zur aussergewöhnlichen Veranstaltung Blumen für die Kunst. Der Publikumsmagnet war in der dritten Ausgabe ausverkauft. Meisterfloristen aus der Schweiz setzten sich mit den Werken aus der Sammlung des Aargauer Kunsthauses auseinander und kreieren vergängliche Kunstobjekte aus Blumen und Naturstoffen. Dieses Jahr lud Schärer Rechtsanwälte, Aarau und Freigeräumt, Aarau zu einer privaten Abendführung durch die Ausstellung. Beeindruckt von der anderen Annäherung an Kunstwerke aus vier Jahrhunderten, erklärten Meisterfloristen und Kunsthistoriker gemeinsam, die Hintergründe zur Umsetzung.